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Raubkopien verwenden ist kein Kavalierdelikt!
Die Nutzung und
Verbreitung von Software ohne eine gültige Lizenz des
Herstellers, sogenannte Raubkopien, ist kein
Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Nach § 106
Urhebergesetz wird die Verbreitung und Nutzung von
illegal kopierter Software mit einer Freiheitsstrafe von
bis zu 3 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft.
Werden die Raubkopien gemäß § 108 a Urhebergesetz gegen
Entgelt (also gewerbsmäßig) verbreitet, droht sogar eine
Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren. Übrigens: Eventuelle Schadensersatzansprüche und eine Strafe treffen sowohl denjenigen, der eine Raubkopie weitergibt, wie auch denjenigen, der sie wissentlich entgegennimmt und nutzt. Deshalb: Sind Sie sich sicher, dass Ihre Kopie von windata professional legal ist? |
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